Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systemberatung Nicolai Richter


§ 0 Begriffsklärung

Verkäufer im Sinne der folgenden Bestimmungen ist die Firma 
Systemberatung Nicolai Richter. "Verkäufer" ist immer auch im Sinne 
von "Dienstleister" zu verstehen, für den Fall, daß nicht ein Handels-,
sondern ein Dienstleistungsgeschäft stattfindet. Diese Begriffsklärung 
gilt sinngemäß auch für andere Rechtsgeschäfte. "Käufer" meint immer 
auch "Käuferin".
                                                    

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware aus der 1. Bestellung oder unserer Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.

                                                    

§ 2 Vertragsabschluß

1. Angebote sind- auch bezüglich Preisangaben- freibleibend und 
unverbindlich.
2. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge 
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der 
Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

                                                

§ 3 Preise, Preisänderungen

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, sofern nicht 
ausdrücklich anders angegeben.
2. Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- 
und Versicherungskosten.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder 
tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur 
Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; 
übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr 
als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 4 Lieferzeiten

Bei Lieferverzögerungen, die vom Verkäufer zu vertreten sind, beträgt die 
vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der 
Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.


§ 5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den 
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung 
die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf 
Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der 
Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
                                               

§ 6 Gewährleistung

1. Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer
nach seiner Wahl, unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem
Datum des Gefahrüberganges.

3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich und
schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind
in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit
einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an den
Verkäufer zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden
Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber
dem Verkäufer aus.

4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach
angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Nach
drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen hat der Käufer diese
Rechte ebenfalls.

5. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des
Liefergegenstandes beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandgebühr für
Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der
benötigten Arbeitszeit berechnet.

                                                   
§ 7 Haftungsbegrenzung

1. Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.

2. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den
Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung
ausgeschlossen.

3. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf
Dritte übertragbar.


§ 8 Eigentumsvorbehalt 

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen,
behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor
(Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei
Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf
seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der
Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.


§ 9 Zahlung 

1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den
Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen. 

2. Rechnungen des Verkäufers sind sofort mit Rechnungszugang und ohne
Abzug zu bezahlen, sofern dies nicht auf der Rechnung ausdrücklich
anders vermerkt ist. 

3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich der Verkäufer
ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort
fällig. 

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 
(salvatorische Klausel) 

1. Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer
gilt deutsches Recht. 

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. 

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.